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Antragsfrist für Corona-Familienhärtefonds endet am 30. Juni 2021!

By 28. Juni 2021Allgemein

 Antragsfrist für Corona-Familienhärtefonds endet am 30. Juni 2021!

Bis Mittwoch, 30. Juni ist es noch möglich, einen Unterstützungsantrag beim Corona-Familienhärtefonds zu stellen. Unterstützt werden Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind.

Nahezu 100.000 Familien – ein Fünftel davon Alleinerzieher/innen – erhielten bis jetzt im Durchschnitt 1.300 Euro aus dem Corona-Familienhärtefonds. Damit wurden seit dem Beschluss des Corona-Familienhärtefonds vor 14 Monaten im April 2020 insgesamt 131 Millionen aus dem mit 200 Millionen dotierten Fonds ausgeschüttet. „Nach den Startschwierigkeiten in den Anfangsmonaten sind die Anträge zuletzt innerhalb einer Woche bearbeitet worden“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes und weist darauf hin, dass die Antragsfrist mit 30. Juni 2021 endet. „Nutzen Sie die Chance und stellen Sie noch einen Antrag, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind“, so sein Appell an jene Familien, die noch keinen Antrag gestellt haben.

Unterstützung aus dem Fonds gibt es für Familien, die zum Stichtag 28. Februar 2020 erwerbstätig waren und dann aufgrund von Corona in Kurzarbeit geschickt oder arbeitslos wurden. Weitere Voraussetzungen: österreichischer Hauptwohnsitz, spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung muss für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen werden, und es gibt Einkommensgrenzen. Infos zum Corona-Familienhärtefonds gibt es auf der Homepage des Katholischen Familienverbandes unter: www.familie.at/corona

Presseaussendung des Katholischen Familienverbands Österreich am 28.06.2021