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Einvernehmliche Scheidung: zeit- und geldsparend getrennte Wege gehen

By 15. Juni 2020Familienrecht

Die Ehepartner sind sich einig: Das einstige Eheglück ist lange vorbei und nun bleibt nur mehr der Weg der Scheidung übrig. Wer hierbei Zeit, aber vor allem Geld sparen will, sollte ein strittiges Verfahren vermeiden und die Scheidung einvernehmlich regeln. Denn im Gegensatz zur strittigen Scheidung fallen die Kosten eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens erheblich niedriger aus. Trotz dieser Vorteile sind jedoch einige Risiken und Formalitäten zu beachten. Mithilfe eines kompetenten Rechtsanwaltes für Scheidungsrecht, der Sie umfassend berät, ist Ihre einvernehmliche Scheidung im Handumdrehen verrichtet.

Um eine einvernehmliche Scheidung in die Wege zu leiten, müssen beide Ehegatten den Scheidungsantrag gemeinsam stellen. Ferner müssen gemeinsam Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen getroffen werden, welche die Obsorge gemeinsamer Kinder, Kontakt- und Besuchsrechte, den Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Aufteilungsverfahren über das Vermögen regelt. Geht es um die Regelung der Obsorge gemeinsamer Kinder, sollten Sie stets auf das Wohl Ihrer Kinder achten und deren Bedürfnisse miteinbeziehen. Denn nicht nur für Eltern ist die Scheidung ein emotionales Thema, sondern auch für Kinder stellt dies eine große Belastungsprobe dar. Wichtig dabei ist, dass Einigkeit über die Scheidungsfolgen besteht, denn etwaige Rosenkriege vor den Kindern auszutragen hat für niemanden einen Nutzen.

Einvernehmlich trennen lassen – Zeit, Geld und Nerven sparen

Weiters bleibt Ihnen durch ein einvernehmliches Scheidungsverfahren viel Zeit erspart! Trotzdem hängt die Dauer der Scheidung von der Motivation der scheidungswilligen Eheleute ab. Da diese Variante jedoch deutlich einfacher als ein gerichtlicher Rosenkrieg ist, kann die Dauer des Verfahrens um einige Monate verkürzt werden. Grundsätzlich kann man somit sagen, dass der Scheidungsablauf recht einfach und rasch verläuft. Ferner ist hier anzumerken, dass die Kosten der einvernehmlichen Scheidung relativ gering ausfallen. Für das Verfahren selbst entsteht eine Gerichtsgebühr für den Scheidungsantrag sowie eine Gebühr für die Verhandlung und den Scheidungsvergleich. Auch belaufen sich die Kosten für einen Anwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung wesentlich geringer als bei einem strittigen Scheidungsprozess.

Zum Wohle Ihrer Kinder auf ein schonendes Scheidungsverfahren setzen

Mithilfe der einvernehmlichen Scheidung haben Sie die Chance Ihr Familienleben mit den gemeinsamen Kindern weiter aufrechtzuerhalten. Besonders für Kinder ist ein rücksichtsvolles Vorgehen angemessen, um das Kindeswohl zu wahren. Nehmen Sie sich daher mit Ihrem Ehepartner die Zeit, Ihre Kinder auf schonendem Wege aufzuklären. Dabei sollen sie jedoch keineswegs das Gefühl bekommen ein Elternteil zu „verlieren“.

Sofern nun die Voraussetzungen vorliegen und eine gänzliche Einigung zwischen den Eheleuten besteht, können Sie den gemeinsamen Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung stellen. Lassen Sie sich dabei von einem qualifizierten Anwalt Ihres Vertrauens helfen, damit einer kompetenten und kosteneffizienten Trennung nichts mehr im Wege steht! Anwaltfinden.at – das Rechtsportal für Rechtssuchende – hilft Ihnen dabei, schnell und unkompliziert den passenden Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe zu suchen und zu beauftragen.

Quelle: Anwaltfinden.at – Das Rechtsportal für Rechtssuchende. Finden Sie schnell und unkompliziert einen spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe.