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Neues für Familien: Indexierung der Familienbeihilfe

Wegen der Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland hat nun die Europäische Union ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet.

 

Was bedeutet Indexierung der Familienbeihilfe?

Seit dem 01.01.2019 werden die Familienbeihilfenbeträge für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU, Vertragspartei des EWR oder der Schweiz aufhalten, an die Lebenserhaltungskosten des jeweiligen Wohnortstaates der Kinder angepasst.

Wie wurden die Familienbeihilfenbeträge ermittelt?

Als Berechnungsgrundlage für die Familienbeihilfen-Beträge des einzelnen Staates wurden die Werte herangezogen, die vom Statistischen Amt der Europäischen Union publiziert wurden. Sie vergleichen das Preisniveau in den einzelnen Staaten. Die Beträge werden automatisiert je nach Wohnsitzstaat des Kindes berechnet und können von Ihnen nicht beeinflusst werden. Die Beträge werden außerdem anhand dieser Statistik alle zwei Jahre neu angepasst und mittels Verordnung veröffentlicht.

Wer ist von der Indexierung der Familienbeihilfe betroffen?

Betroffen sind Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz aufhalten und für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich besteht. Weitere Informationen zur Indexierung

Weitere Informationen zur Indexierung der Familienbeihilfe/des Kinderabsetzbetrages finden Sie auf der Homepage des Bundeskanzleramtes unter www.bka.gv.at.

Quelle: https://www.bmf.gv.at/aktuelles/Indexierung_Familienbeihilfe.pdf?6t15bx

Enlastung von Familien

Dennoch werden Familien seit dem 1.1.2019 auch entlastet. Mit dem „Familienbonus Plus“ können Familien, die Steuern zahlen und für Kinder zu sorgen haben, bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr Steuergutschrift erhalten. Auch Alleinerzieher und Alleinverdiener, die weniger als 1.100 Euro verdienen und damit keine Steuer zahlen, sollen entlastet werden, indem der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag erhöht werden. Der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten werden zukünftig gestrichen. Eltern, deren Kinder im Ausland leben, haben keinen Anspruch auf Familienbonus.

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