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Kindergeld für „Noteltern“ erst ab drei Monaten der Betreuung?

Zukünftig sollen Krisenpflegeeltern erst dann Kinderbetreuungsgeld bekommen, wenn sie das Kind mindestens drei Monate durchgehend betreuen. Das Thema hatte vergangenes Jahr für Aufregung gesorgt, weil nach einem Entscheid des Oberlandesgerichtes Graz einer „Krisenpflegefamilie“, die ein Kind kürzer als 91 Tage bei sich hat, kein Kindergeld zusteht. Und das, obwohl der Oberste Gerichtshof (OGH) 2013 solchen Noteltern das Kindergeld sehr wohl zugesprochen hatte. Die Opposition hingegen fordert, dass diese Familien sofort Kindergeld bekommen sollen.

Familienministerin Bogner-Strauß hatte noch Ende September im Radio gemeint, dass es um rund 50 Fälle pro Jahr gehe: „Und die werden auch in Zukunft ein Kinderbetreuungsgeld bekommen, selbst wenn sie die Kinder nicht drei Monate haben“, versprach sie damals.

Laut dem nunmehrigen Antrag von ÖVP und FPÖ, der laut der Liste sofort für den Familienausschuss am Donnerstag angekündigt wurde, heißt es allerdings: „Eine Krisenpflegeperson hat (…) Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für dieses Krisenpflegekind, sofern sie es mindestens 91 Tage durchgehend in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betreut.“ In der Regel seien „Krisenpflegekinder“ den vermittelnden Stellen zufolge aber nur sechs bis acht Wochen bei ihren „Noteltern“, so Daniela Holzinger von der Liste Jetzt.

Der vorgelegte Antrag sei dementsprechend „keine Lösung“, kritisiert Holzinger. Die Liste Jetzt pocht darauf, dass Krisenpflegeeltern unabhängig von der Dauer vom ersten Tag an Kindergeld bekommen, wenn sie sich bereit erklären, sich um ein Kind in einer Notsituation zu kümmern, wie Holzinger betont.

Quelle: https://diepresse.com/home/innenpolitik/5570572/Kindergeld-fuer-Noteltern-erst-ab-drei-Monaten-der-Betreuung vom 30.01.2019

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