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Round Table: Wie kann Wohnen wieder leistbar werden?

Am 15. Februar 2024 lud der Vorarlberger Familienverband zum bereits dritten Mal zum Round Table Gespräch ein. Gemeinsam mit den Politikern der Vorarlberger Landtagsparteien wurde über das Thema „Wohnen bzw. Leistbarer Wohnraum“ diskutiert.

„Jungen Familien fehlt oftmals die Perspektive!“ Die Teilnehmer:innen des dritten Round Tables des Familienverbands waren sich einig, dass das Thema „leistbares Wohnen“ besonders junge Familien enorm belastet. Der Familienverband lud Vertreter:innen aller Landtagsparteien zum Gespräch ein. Johannes Gasser (Neos) und Christof Bitschi (FPÖ) nutzten die Gelegenheit, um gemeinsam mit Obmann Guntram Bechtold, Obmann-Stellvertreterin Katharina Fuchs und einer direkt vom Thema betroffenen Familie über die prekäre Situation in Vorarlberg zu sprechen.

Im Vergleich zu den anderen Bundesländern Österreichs sind die Mietpreise in Vorarlberg im Durchschnitt mit 686,50 Euro (Statistik Austria 16.03.2023) am höchsten. Gleichzeitig ist der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen mit 13% in Vorarlberg im Österreich-Vergleich am niedrigsten. Auch wenn es um Baukosten für ein mögliches Eigenheim geht, liegt Vorarlberg im Spitzenfeld. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass das Thema „Wohnen“ vielen Familien schlaflose Nächte bereitet. Gerade der Ausbau des sozialen Wohnbaus, darüber waren sich Vertreter:innen der Landtagsparteien und des Vorarlberger Familienverbands einig, würde zu einer Entspannung der Lage sorgen. Aktuell warten viele Familien auf eine Wohnung. Stark gestiegene Grundstückpreise, hohe Errichtungskosten sowie Inflation und die aktuelle Zinssituation sind große Herausforderungen für das Bauen und Wohnen. Eine große Hürde für Familien ist auch die KIM-Verordnung. Die Verordnung, welche die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde erlassen hat, besagt, dass bei einer Wohnkreditvergabe Eigenmittel im Umfang von 20 Prozent des Kaufpreises vorhanden sein müssen, zudem die monatliche Tilgungsrate 40% des Haushaltseinkommens nicht übersteigen darf. An sich sollte dies eine Schutzmaßnahme für Familien sein, doch in der Realität kann sich das nicht einmal mehr die „gesunde Mittelschicht“ leisten. Kurzfristige Lösungen sind nicht in Sicht. Die Auswirkungen von getroffenen Maßnahmen sind erst in einigen Jahren spürbar.

Für den Vorarlberger Familienverband war es enorm wichtig festzuhalten, dass es wieder mehr Perspektiven für Familien braucht. Egal, ob sich Familien für ein Eigenheim oder eine Mietwohnung entscheiden, beides muss finanzierbar sein und eine gewisse Flexibilität muss gegeben sein. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und Familien haben tagtäglich mit vielen Herausforderungen zu kämpfen, es wäre daher wünschenswert, dass sich die Situation in den nächsten Jahren wieder entspannt. Daher sind flexiblere Finanzierungsmodelle sowie der Ausbau des Sozialwohnbaus zentrale Anliegen des Vereins.

Unterstützungsmöglichkeiten
Die Wohnbeihilfe unterstützt die Wohnkosten mit dem Ziel, den Wohnungsaufwand, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, zu lindern. Ergänzend zur Wohnbauförderung ist die Wohnbeihilfe eine weitere soziale Leistung und prüft die Haushaltssituation in Bezug auf den anrechenbaren und den zumutbaren Wohnungsaufwand.

Als anrechenbarer Wohnungsaufwand für die Wohnbeihilfe gelten:
a) bei Eigenheimen und Wohnhäusern in verdichteter Bauweise (Eigentumswohnungen) alle Zahlungen für Bausparkassen-, Bank- und Förderungskredite, welche vom Eigentümer bzw. von der Eigentümerin zur Errichtung, zum Ankauf oder zur Sanierung des Objekts bzw. für Ausgleichszahlungen in Folge von Erb- oder Scheidungsverfahren zum Ankauf aufgenommen wurden.
Bei Krediten wird eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren zur Berechnung der Aufwandsbelastung angenommen. Kredite mit einer Laufzeit unter 15 Jahren werden nicht berücksichtigt. Bei endfälligen Krediten wird der Zinsaufwand samt Einzahlung in einen Tilgungsträger mit der Annuität eines Eurokredits mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahren begrenzt.

b) bei Mietwohnungen der Mietzins bzw. jene Mietzinsanteile, welche
1. der Tilgung und Verzinsung der Bank- und Förderungskredite,
2. der Verzinsung und Abstattung der Eigenmittel des Vermieters bzw. der Vermieterin,
3. der Deckung der Verwaltungs- und Erhaltungskosten und
4. der Umsatzsteuerzahlung für die Miete dienen.