Barrierefreiheit bedeutet, dass alle dazugehören.

Barriere­freiheits­erklärung

Wir vom Vorarlberger Familienverband sind bemüht, unsere Website sowie alle unsere digitalen Angebote im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen. Mehr Informationen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unseren Webauftritt unter www.familie.or.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden technischen Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Wir sind laufend bemüht, die Barrierefreiheit unserer Website weiter zu verbessern und bestehende Hürden Schritt für Schritt abzubauen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Liste der Events und Veranstaltungen
  • Instagram Feed
  • Formular zum Kinderschutz

 

Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit einzelner Plugin-Inhalte

Events und Veranstaltungen
Einige interaktive Elemente, insbesondere solche, die über das Plugin „EventON“ eingebunden sind, verfügen derzeit über keinen sichtbaren Fokuszustand. Das bedeutet, dass diese Elemente zwar grundsätzlich mit der Tastatur erreichbar und bedienbar sind, jedoch nicht visuell als fokussiert erkennbar sind (z. B. durch einen Rahmen oder eine Hervorhebung). Dies stellt eine Einschränkung für Nutzer:innen dar, die auf die Tastaturnavigation oder Screenreader angewiesen sind. Der Mangel liegt in der technischen Umsetzung des Drittanbieter-Plugins und wurde von uns beim Anbieter gemeldet. Wir stehen diesbezüglich in Kontakt mit dem Plugin-Entwickler und warten auf eine entsprechende Nachbesserung. ->zum Ticket

Instagram-Feed
Auf unserer Website verwenden wir das Plugin „Smash Balloon“, um den Instagram-Feed darzustellen. Laut den Nutzungsbedingungen des Anbieters https://smashballoon.com/terms-and-conditions/ übernimmt dieser keine Gewährleistung für die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) oder anderer Barrierefreiheitsstandards. Derzeit ist es daher nicht möglich, barrierefreie Bildbeschreibungen (Alt-Texte) für die angezeigten Instagram-Bilder bereitzustellen. Wir arbeiten jedoch aktiv daran, zumindest die Tastaturbedienbarkeit der eingebundenen Inhalte manuell herzustellen, um die Zugänglichkeit für Nutzer:innen mit assistiven Technologien zu verbessern. Wir stehen auch diesbezüglich in Kontakt mit dem Plugin-Entwickler und warten auf eine entsprechende Nachbesserung. ->zum Ticket

Unzureichende Kontraste für sehbehinderte Nutzer:innen

Aktuell erfüllen einzelne Bereiche der Website noch nicht die erforderlichen Kontrastverhältnisse gemäß den WCAG 2.1-Richtlinien. Das betrifft insbesondere Textelemente auf farbigen Hintergründen. Dies kann für Nutzer:innen mit Sehbeeinträchtigungen die Lesbarkeit erschweren.

Wir arbeiten bereits daran, die Kontraste durchgängig barrierefrei und in Grautönen gut lesbar zu gestalten, um allen Menschen den bestmöglichen Zugang zu unseren Inhalten zu ermöglichen.

 

Alternative Zugänge zu Inhalten

Als Alternative für nicht barrierefreie Inhalte bieten wir dir gerne den direkten Kontakt an:

Du kannst dich gerne an uns wenden, wenn du eine Auskunft zu nicht barrierefreien Inhalten einholen möchtest.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. Juni 2025 erstellt.

Sie beruht auf einer von uns selbst vorgenommenen Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des Web-Zugänglichkeitsgesetzes (WZG).

 

Geplante Überprüfung

Nach Behebung der derzeit bekannten technischen Mängel (siehe Auflistung) ist eine weiterführende Überprüfung durch eine externe Fachstelle für digitale Barrierefreiheit vorgesehen.

 

Feedback und Kontaktangaben

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du dich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden.

Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes – insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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