Die jüngst vorgeschlagene Einführung einer Zuckersteuer zur Budgetkonsolidierung hat eine breite Diskussion über Kinderernährung ausgelöst. Der Katholische Familienverband Österreichs begrüßt diese Debatte, sieht aber Handlungsbedarf über eine reine Steuermaßnahme hinaus.
„Eine Zuckersteuer allein wird nicht ausreichen, um unseren Kindern gesunde Ernährungsgewohnheiten zu vermitteln“, betont Familienverbandspräsident Peter Mender. „Wir brauchen einen umfassenden Ansatz, der Bildung, Prävention und gezielte Maßnahmen kombiniert.“ Für ihn ist klar, dass das Thema Kinder und Ernährung viel breiter gedacht werden muss: „Das Thema gesunde Ernährung ist eine zentrale Herausforderung für die nächste Legislaturperiode“, ist Mender überzeugt und verspricht: „Auch wir als Familienverband wollen hier einen Beitrag leisten“ und verweist auf die vom Familienverband organisierten Online-Kochshows, in denen Familien gesunde und pflanzliche Menüs kochen; oder auf das Projekt Gutes Leben, das in einer eigenen Projektwoche den Zugang zum Lebensmittel Brot thematisierte, mit Backbroschüren und vielen Impulsen“, berichtet Mender. Um für den Umgang mit Zucker zu sensibilisieren, hat der Familienverband in seinem neu erschienenen Forderungsprogramm „Familienpolitik konkret“ auch einen Vorschlag: „Wir fordern zumindest einen verpflichtenden Warnhinweis für Produkte mit hohem Zuckeranteil“, sagt Präsident Peter Mender. Das Forderungsprogramm für die kommende Legislaturperiode steht hier zum Herunterladen bereit: https://www.familie.at/site/oesterreich/familienpolitik/familienpolitischerforder
Bei einer möglichen Zuckersteuer geht es dem Präsidenten des Familienverbandes nicht darum, den Leuten ihre Limo oder Schokolade zu verleiden. „Es geht darum, Hersteller und Industrie zum Handeln zu bringen“, so Mender und verweist auf eine Studie über die Einführung der Zuckersteuer in Großbritannien, wonach sich die von Kindern konsumierte Zuckermenge innerhalb eines Jahres halbierte. Die britische
Steuer ist keine neue Verbrauchersteuer, sondern richtet sich an die Unternehmen, die eine Abgabe zahlen müssen, wenn der Zuckergehalt mehr als 5g/100 ml beträgt.