In der aktuellen Debatte um den Bundeshaushalt zeichnet sich eine Massnahme ab, die Familien in Österreich hart treffen würde: Der volle Familienbonus Plus soll künftig nur noch gewährt werden, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Was auf den ersten Blick nach einer arbeitsmarktpolitischen Steuerungsmassnahme klingt, erweist sich bei genauer Betrachtung als Verstoss gegen zwei zentrale Prinzipien unserer Gesellschaftsordnung.
Das steuerliche Problem: Leistungsfähigkeit wird ignoriert
Das österreichische Steuerrecht kennt das Leistungsfähigkeitsprinzip. Es leitet sich aus dem Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung ab und besagt im Kern: Nur jenes Einkommen darf besteuert werden, das nach Abzug des Existenzminimums verbleibt. Im geltenden Einkommensteuertarif bleibt ein Einkommen bis 13.539 Euro steuerfrei — allerdings pro Person, nicht pro Familie.
Genau hier liegt das strukturelle Defizit. In Familien, in denen die Einkommen ungleich verteilt sind — etwa weil ein Elternteil die Kinder betreut — schlägt der progressive Steuertarif voll durch. Ein Rechenbeispiel macht das greifbar:
Familieneinkommen 50.000 Euro, ein Verdiener: Steuerbelastung rund 11.450 Euro.
Dasselbe Einkommen auf zwei Personen aufgeteilt (je 25.000 Euro): Steuer zusammen rund 5.200 Euro — eine Differenz von über 6.000 Euro.
In Deutschland mildert das Ehegattensplitting diesen Effekt. In Frankreich geht man noch weiter und bezieht die Kinder in die Aufteilung ein. Österreich hat beides nie eingeführt. Stattdessen gibt es den Alleinverdienerabsetzbetrag — für 2026 gerade einmal 612 Euro bei einem Kind, 828 Euro bei zweien. Diese Beträge kompensieren die Progression bei weitem nicht.
Der Familienbonus Plus wurde 2019 unter anderem eingeführt, um genau diese strukturelle Benachteiligung abzufedern. Ihn nun an die Doppelerwerbstätigkeit beider Eltern zu koppeln, bedeutet: Familien mit einem Alleinverdiener verlieren nicht nur den fehlenden Progressionsausgleich — sie werden zusätzlich bestraft.
Das politische Problem: Wahlfreiheit wird abgeschafft
Ein Kinderbetreuungsplatz kostet die öffentliche Hand erhebliche Summen. In Wien lagen die Kosten 2023 bei 13.767 Euro pro Kind und Jahr. Die persönliche Betreuung durch einen Elternteil spart dem Staat diesen Betrag — wird aber nicht gefördert. Das sogenannte Berndorfer Modell, das eine solche Förderung vorsah, wurde politisch stets abgelehnt.
Der Vorarlberger Familienverband hat die Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung in seinem Grundsatzprogramm verankert. Familien sollen selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind in einer Einrichtung oder in der eigenen Familie betreuen lassen. Die bisherige Politik hat die familiäre Betreuung zwar nicht gefördert, aber sie auch nicht aktiv benachteiligt.
Die geplante Kürzung des Familienbonus Plus durchbricht diese Linie. Wer sein Kind selbst betreut und deshalb nicht erwerbstätig ist, wird finanziell sanktioniert. Das ist kein Anreiz — das ist eine Strafe für ein Lebensmodell, das viele Familien bewusst und aus Überzeugung wählen.
Was wir fordern
Familienpolitik darf nicht dazu missbraucht werden, ein bestimmtes Erwerbsmodell durchzusetzen. Der Familienbonus Plus muss allen Familien ungekürzt zustehen — unabhängig davon, wie sie die Betreuung ihrer Kinder organisieren. Alles andere widerspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip des Steuerrechts und dem Grundsatz der Wahlfreiheit, für den der Vorarlberger Familienverband seit seiner Gründung 1954 eintritt.