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Eine alleinerziehende Teilzeitangestellte mit Kleinkind

By 15. Juni 2022Allgemein

Inwiefern profitieren nun wahrhaft Geringverdienende vom Entlastungspaket der türkis-grünen Regierung? Zum Beispiel: eine alleinerziehende Mutter mit Kleinkind in Wien, die Teilzeit 800 Euro pro Monat verdient – eine Summe, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) bis zur Mindestsicherungsgrenze aufgestockt wird.

Sie bekommt heuer eine Entlastung von knapp 1600 Euro. Diese Summe ergibt sich zu wesentlichen Teilen aus einer Steuererleichterung in Form eines Absatzbetrags (250 Euro für das heurige Jahr), der Aufstockung des Kindermehrbetrages (200 Euro) und einer Einmalzahlung für alle Bedürftige (300 Euro). Dazu kommen die bereits erwähnten Boni: Klimabonus jeweils für Mutter und Tochter, Geld-zurück-Bonus […] ebenso wie die einmalige Zusatzzahlung zur Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro.

Längerfristig betrachtet, über mehrere Jahre, profitieret die Alleinerziehende in den nächsten Jahren mit ungefähr 300 Euro pro Jahr vom Entlastungspaket. Diese Summe resultiert zum Gutteil aus der Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflation ab kommendem Jahr. Dieser Schritt erhöht die Beihilfe um ungefähr 20 Euro monatlich; im ganzen Jahr beträgt das Plus daher rund 240 Euro.

Darüber hinaus winken ihr grob 120 Euro jährlich aus der Abschaffung der kalten Progression. Hier allerdings trifft ein Problem des aktuellen Entlastungspakets deutlich zutage: Geringverdienerinnen, die keine Lohnsteuer entrichten, fielen bisher auch nicht der kalten Progression zum Opfer – denn sie resultiert ja daher, dass man inflationsbedingt mehr an Lohnsteuer bezahlte, als man aufgrund seines Einkommens entrichten sollte. Dementsprechend wird bei den Geringverdienern die kalte Progression auch nur im geringen Maße abgegolten. Wie sich auch an diesem Beispiel zeigt, profitieren sie kaum.

Quelle: Eine alleinerziehende Teilzeitangestellte mit Kleinkind. (2022, 15./16. Juni). Der Standard.