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Neuantrag für Härtefonds ist möglich!

Neuantrag

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Bregenz, am 06.11.2020

Familienverband: Neuantrag für Härtefonds ist möglich!

Patricia Zupan-Eugster Obfrau des Vorarlberger Familienverbands macht darauf aufmerksam, dass ein Neuantrag für den Familien-Härtefonds auch dann möglich ist, wenn der erste abgelehnt wurde.

Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28. Februar 2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde. Patricia Zupan-Eugster Obfrau des Vorarlberger Familienverbands zeigt sich erfreut über das Unterstützungsangebot für Familien: „Es ist uns ein Anliegen, dass Familien das Angebot des Bundesministeriums in Anspruch nehmen.“

Sollten sich die Umstände der Familien geändert haben, sodass Sie nach erfolgter Ablehnung Ihres Antrags nun die Voraussetzungen für eine Zuwendung erfüllen, können seit dem 2. November 2020 Familien einen Neuantrag über das Online-Formular stellen. „Ich will alle Familien, die nun die Voraussetzungen erfüllen, dazu animieren, die Förderung zu beantragen“, sagt die neue Obfrau des Familienverbands.

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend hat rund 100 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den Corona-Familienhärtefonds zur Verfügung gestellt. Seit dem 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärtefonds beantragt werden.

Bildquelle: www.pixabay.com