Die Vorarlberger Landesregierung überlegt, die Förderung des Elternbeitrags für private Kinderbetreuungseinrichtungen für Vier- und Fünfjährige zu streichen. Ab dem Betreuungsjahr 2021/22 drohen die Elterntarife in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielgruppen, Privatkindergärten und bei Tageseltern nicht mehr gefördert zu werden. Das betrifft landesweit knapp 5.300 Kinder und deren Eltern, sowie auch 155 Betreuungseinrichtungen.
Die Ehepartner sind sich einig: Das einstige Eheglück ist lange vorbei und nun bleibt nur mehr der Weg der Scheidung übrig. Wer hierbei Zeit, aber vor allem Geld sparen will, sollte ein strittiges Verfahren vermeiden und die Scheidung einvernehmlich regeln. Denn im Gegensatz zur strittigen Scheidung fallen die Kosten eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens erheblich niedriger aus. Trotz dieser Vorteile sind jedoch einige Risiken und Formalitäten zu beachten. Mithilfe eines kompetenten Rechtsanwaltes für Scheidungsrecht, der Sie umfassend berät, ist Ihre einvernehmliche Scheidung im Handumdrehen verrichtet.
Um eine einvernehmliche Scheidung in die Wege zu leiten, müssen beide Ehegatten den Scheidungsantrag gemeinsam stellen. Ferner müssen gemeinsam Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen getroffen werden, welche die Obsorge gemeinsamer Kinder, Kontakt- und Besuchsrechte, den Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Aufteilungsverfahren über das Vermögen regelt. Geht es um die Regelung der Obsorge gemeinsamer Kinder, sollten Sie stets auf das Wohl Ihrer Kinder achten und deren Bedürfnisse miteinbeziehen. Denn nicht nur für Eltern ist die Scheidung ein emotionales Thema, sondern auch für Kinder stellt dies eine große Belastungsprobe dar. Wichtig dabei ist, dass Einigkeit über die Scheidungsfolgen besteht, denn etwaige Rosenkriege vor den Kindern auszutragen hat für niemanden einen Nutzen.
Einvernehmlich trennen lassen – Zeit, Geld und Nerven sparen
Weiters bleibt Ihnen durch ein einvernehmliches Scheidungsverfahren viel Zeit erspart! Trotzdem hängt die Dauer der Scheidung von der Motivation der scheidungswilligen Eheleute ab. Da diese Variante jedoch deutlich einfacher als ein gerichtlicher Rosenkrieg ist, kann die Dauer des Verfahrens um einige Monate verkürzt werden. Grundsätzlich kann man somit sagen, dass der Scheidungsablauf recht einfach und rasch verläuft. Ferner ist hier anzumerken, dass die Kosten der einvernehmlichen Scheidung relativ gering ausfallen. Für das Verfahren selbst entsteht eine Gerichtsgebühr für den Scheidungsantrag sowie eine Gebühr für die Verhandlung und den Scheidungsvergleich. Auch belaufen sich die Kosten für einen Anwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung wesentlich geringer als bei einem strittigen Scheidungsprozess.
Zum Wohle Ihrer Kinder auf ein schonendes Scheidungsverfahren setzen
Mithilfe der einvernehmlichen Scheidung haben Sie die Chance Ihr Familienleben mit den gemeinsamen Kindern weiter aufrechtzuerhalten. Besonders für Kinder ist ein rücksichtsvolles Vorgehen angemessen, um das Kindeswohl zu wahren. Nehmen Sie sich daher mit Ihrem Ehepartner die Zeit, Ihre Kinder auf schonendem Wege aufzuklären. Dabei sollen sie jedoch keineswegs das Gefühl bekommen ein Elternteil zu „verlieren“.
Sofern nun die Voraussetzungen vorliegen und eine gänzliche Einigung zwischen den Eheleuten besteht, können Sie den gemeinsamen Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung stellen. Lassen Sie sich dabei von einem qualifizierten Anwalt Ihres Vertrauens helfen, damit einer kompetenten und kosteneffizienten Trennung nichts mehr im Wege steht! Anwaltfinden.at – das Rechtsportal für Rechtssuchende – hilft Ihnen dabei, schnell und unkompliziert den passenden Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe zu suchen und zu beauftragen.
Quelle: Anwaltfinden.at – Das Rechtsportal für Rechtssuchende. Finden Sie schnell und unkompliziert einen spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe.
Eine Information des Ams zum Thema „Kinderbetreuungsbeihilfe“: Ob Mann oder Frau: Sie brauchen eine Betreuung für Ihre Kinder? Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
In welchen Situationen unterstützen wir Sie?
Sie nehmen an einer AMS-Maßnahme teil.
Ihre Arbeitszeit hat sich wesentlich geändert und daher brauchen Ihre Kinder eine neue Betreuungseinrichtung oder Betreuungsform.
Sie haben eine neue Arbeitsstelle gefunden.
Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich trotz Arbeit grundlegend verschlechtert.
Ihre bisherige Kinderbetreuung fällt aus.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Ihr Kind lebt im gemeinsamen Haushalt.
Ihr Kind ist jünger als 15 Jahre, ein behindertes Kind jünger als 18 Jahre.
Sie verdienen monatlich nicht mehr als 2.300 Euro brutto.
Bitte beachten Sie: Als Einkommen zählen auch
Renten und Pensionen
Alimente und Unterhaltsleistungen
Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes
Gründungsbeihilfe
Kombilohn-Beihilfe
Übergangsgeld
Zahlungen an Pflegeeltern für die Kinderbetreuung
Pflegekarenzgeld.
Wie hoch ist die Kinderbetreuungs-Beihilfe?
Wie viel Kinderbetreuungs-Beihilfe Sie erhalten, hängt ab
von Ihrem Brutto-Einkommen,
von den Betreuungskosten und
ob Sie für Ihr Kind Kinderbetreuungsgeld erhalten.
Wir unterstützen Sie höchstens mit 300 Euro pro Monat.
Welche Arten der Kinderbetreuung fördern wir?
Kindergärten
Kinderkrippen
Horte
Tagesmütter und Tagesväter
Wie lange unterstützen wir Sie?
Sie erhalten die Beihilfe jeweils für 26 Wochen. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Dauer und Voraussetzungen für die Kinderbetreuungs-Beihilfe sind regional unterschiedlich. Im besten Fall unterstützen wir Sie bis zu 156 Wochen.
Wann und wo beantragen Sie die Kinderbetreuungs-Beihilfe?
Entweder persönlich bei Ihrem AMS.
Oder über Ihr eAMS-Konto.
Wichtig: Bitte wenden Sie sich, bevor Sie ein neues Dienstverhältnis, einen Kurs oder ähnliches beginnen, an uns.
Seit 1.1.2005 können Versicherungszeiten (Beitragszeiten) in der Pensionsversicherung auch als Kindererziehungszeiten erworben werden. Als Kindererziehungszeiten gelten nur die Zeiten der/des Versicherten, die überwiegend der Kindererziehung gewidmet werden. Mehr Lesen